Wenn du Bilder verschickst, oder bekommst, die pornographisch sein könnten ist §183c Absatz 4 des Strafgesetzbuches für deinen Fall gemacht: http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html Der Absatz besteht aus zwei Sätzen. Der zweite Satz ist der für dich wichtige: So lange du 14, 15, 16 oder 17 bist und die Bilder freiwillig entstanden sind, hast du nichts strafbares gemacht, du kommst also ganz sicher nicht ins Gefängnis.

Du solltest aber immer aufpassen und niemandem deine Bilder zeigen, dem du nicht vertraust, denn sind sie erst mal im Internet, kriegst du die Bilder nie wieder entfernt. Und schon gar nicht solltest du die Bilder selber irgendwo reinstellen, denn dann machst du dich strafbar. Wenn überhaupt übers Internet, dann immer so, dass nur die Person mit der du tauschen willst, an die Bilder kommt.

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