Wir haben vor mehr als 10 Jahren eine 18 Meter lange Lorbeerhecke auf die Grenze gesetzt. Dies wurde seinerzeit auch mit dem Nachbarn schriftlich festgehalten.Es wurde aber nicht im Grundbuchamt eingetragen. Nun wollen wir die Lorbeeren welche wir auf eigene Kosten auf die Grenze gesetzt haben und stets gepflegt haben entfernen. Der Nachbar ist damit nicht einverstanden. Wir beabsichtigen neu auf unserem Land ein Sichtschutz zu erstellen. Ist der Vertrag mit dem Nachbarn rechtsgültig ? Wie sieht die rechtliche Lage aus ? Was können wir unternehmen ?  (Kanton Aargau/Schweiz)

Danke für die Rückmeldung