Hallo, eine Frage zum Mietrecht. Wenn ein Mieter seine Wohnung zur Begehung von Straftaten nutzt (in diesem Fall sammelt er dort gestohlene Fahrräder), ist das ein Kündigungsgrund? Muss der Mieter erst verurteilt werden, oder reicht es wenn die Polizei die Fahrräder schon gefunden hat (Das kann sich ja noch eine Weile hinziehen bis zur Verurteilung)?

Vielen Dank schon mal für die Antwort!