Auch, wenn Du diese Antwort nicht hören möchtest: Wenn Deine Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik in dem Artikel auch nur annähernd so schlecht ist, wie in Deiner Frage, wird keine Redaktion der Welt, den Artikel drucken.

Um Deine Frage auch inhaltlich zu beantworten: Wenn Du einen Artikel anonym an eine Redaktion schickst (per E-Mail ist es nicht anonym, weil nachverfolgbar), dann hat der Artikel keine Chance. Wenn Du den Artikel fehlerfrei, inhaltlich ausgewogen und nicht zu lang an ein Redaktion schickst und Deinen Namen nennst, könntest Du Glück haben, dass er gedruckt wird.

Die beste Lösung ist es jedoch, wenn Du einen Redakteur der Zeitung erst einmal anrufst und ihm dein Vorhaben schilderst. Er wird Dir dann sagen, was Du am sinnvollsten tun kannst.

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Die Ausbildung, die gefordert ist, ist ein Verwaltungsmasterstudium. Da Du ein Hochschulstudium hast, ist das grundsätzlich vergleichbar, reicht also für den höheren Dienst aus. Ob es für die Stelle geeignet ist, kann Dir nur der neue Dienstherr sagen. Ich würde an Deiner Stelle dort nachfragen. Damit zeigst Du gleichzeitig auch schon mal Interesse an der Stelle.

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Es handelt sich um "Also sprach Zarathustra" von Strauss

Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Also_sprach_Zarathustra_%28Strauss%29

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Nö, du verwirrst mich nicht.

Du darst das Bild dann verwenden, wenn du die Rechte an dem Bild hast. Wenn du das Bild selbst fotografiert hast, wenn du die Rechte an dem Bild vom Fotografen gekauft hast oder wenn der Fotograf das Bild kostenlos zur Verfügung stellt. Wenn das alles nicht zutrifft, dann darfst du das Bild nicht benutzen.

Viele nutzen Bilder, obwohl sie es nicht dürfen. Ich würde das nicht tun, denn das kann richtig teuer werden, wenn man erwischt wird.

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Wenn du krank bist, solltest du zum Arzt gehen. Wenn du burn out hast, wird er dich krankschreiben und eine therapie vorschlagen.

Wenn du bei der Firma nicht bleiben willst, dann musst du kündigen. Du bist an die Kündigungsfrist gebunden. Nach Ablauf der Frist, muss der Inhaber dich gehen lassen, ob es ihm gefällt oder nicht.

Wenn du kündigst, wirst du beim Arbeitsamt gesperrt.

Wäre es nicht besser, erst einen andere ARbeit zu finden?

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wenn er dich beim ordnungsamt "angezeig" hat, dann kannst du ein "knöllchen" kriegen. parken in verbotenen bereich mit behinderung kann so ca. 10 bis 20 euro kosten. kommt glaube ich auf das bundesland drauf an. wenn er dich nicht angezeigt hat, dann passiert auch nichts.

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Wenn Du an diesem Tag arbeiten musst und im Schichtplan stehst, dann erhälst du an einem anderen Tag dafür frei. Wenn du an diesem Tag nicht arbeiten musst und nicht im Schichtplan stehst, dann kriegst du keinen zusätzlichen Tag frei.

Vollzeitkräfte, die immer nur von Montag bis Freitag arbeiten, erhalten für Ostersonntag auch keinen zusätzlichen freien Tag, weil sie Sonntags nie arbeiten. Hotelfachkräfte oder Krankenhauspersonal, die Ostersonntag Dienst haben, erhalten aber einen zusätzlichen freien Tag.

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Wenn du gern mit Holz arbeitest, fällt mir natürlich zuerst Tischler ein. Dir aber bestimmt auch schon. Oder aber Förster, oder wie wäre es mit Holzfäller.

Es gibt aber so unendlich viele Berufe, dass es für dich sicher sinnvoll wäre, wenn du dir mal einen Termin bei der Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit geben lassen würdest. Die können dir auch sagen, welchen Bildungsabschluss man für welchen Beruf benötigt.

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+49 ist die Auslandsvorwahl von Deutschland. Du könntest also versuchen über die Rückwärtssuche auf www.dasoertliche.de rauszukriegen, wer das ist. Wenn der jenige seine Nummer nicht im Telefonbuch veröffentlicht hat, wirds schwieriger. Versuch auch mal, die Nummer zu googlen. Viel Erfolg.

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Bitte!

Was soll mit der Umfrage genau untersucht werden? Was möchtest Du damit herausfinden? Fand die Umfrage sehr schön und angenehm. Danke dafür!

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"Scribal" ist mir unbekannt. Das würde ich nicht benutzen. Wenn Dir aber "schriftlich" nicht gefällt, wegen der Verwendung zweier Sprachen, dann ersetze doch einfach "verbal" durch mündlich und schon ist das Problem erledigt. Je nach Gesamtkontext könnte die schriftliche Kommunikation eine Korrespondenz sein. Das kommt aber tatsächlich auf den Gesamtzusammenhang an, denn nicht jede schriftliche Kommunikation ist eine Korrespondenz. Alles in allem bevorzuge ich die deutschen Begrifflichkeiten und würde für "schriftlich" und "mündlich" werben.

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Der Tag, den ich niemals vergessen werden, übertrifft den Tag, den ich bisher niemals vergessen haben.

ODER:

Den Tag, den ich niemals vergessen werde, habe ich alleine verbracht, obwohl der Tag, den ich niemals vergessen werde, anders geplant war, aber das nehme ich dem Tag, den ich niemals vergessen werde, nicht übel.

Es kommt ganz drauf an, was du sagen willst. Man kann jede Möglichkeit der Fälle in nur einem Satz konstruieren. Genitiv fehlt natürlich in meinem Beispiel

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Schreibst du Wochen- oder Monatsberichte? Wenn Du Wochenberichte schreibst, solltest Du sie auch wöchentlich zur Unterschrift geben. Bei Monatsberichten würde eine monatliche Unterschrift reichen. Aber wenn die Kollegin das wöchentlich wünscht, würde ich das auf jeden Fall auch wöchentlich vorlegen.

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Da D in deiner Geschichte nicht vorkommt, kann er nicht Eigentümer geworden sein.

C könnte Eigentümer geworden sein. Wenn B die Vase allerdings gestohlen hat, was ich bezweifle (es käme höchstens eine Unterschlagung in Frage, nach meiner Meinung), dann wäre C nicht Eigentümer geworden, sondern A wäre nach wie vor Eigentümer und C müsste die Vase herausgeben.

Die Angelegenheit ist aber vermutlich deutlich schwieriger und somit eindeutig ein Fall für einen Rechtsanwalt.

Aber um Deine Frage klar zu beantworten: ****D****** ist nicht Eigentümer der Vase geworden ;-)

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