Hallo zusammen,

Folgende Frage zum Thema Hundehaltung in einer Mietwohnung.

Ich werde bald in eine Mietwohnung ziehen und habe überlegt mir einen kleinen Hund anzuschaffen.

Laut Rücksprache ist es vom Eigentümer der Wohnung nicht gestattet, einen Hund in der Wohnung zu halten. Dies wird auch im Mietvertrag nach seiner Äußerung so festgehalten werden. Jedoch steht in der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft klar drinnen, das Hunde erlaubt sind, jedoch wäre die Bedingung, dass es das Zusammenleben der Mieter im Haus nicht beeinträchtigt. (44 Parteienhaus durch Hausverwaltung geführt, jedoch hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer) Derzeit sind dort ca. 10 Hunde im Haus.

Zählt nun die Regelung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft oder des Mietvertrags?

Vielen Dank vorab:)