Die immer wieder quälende Frage...

Hallo Gemeinschaft. Im Folgenden finden wir eine Hauptstraße mit der rechts befindlichen Einbahnstraße welche in die Hauptstraße mündet. Radverkehr ist vorher und hinter der Mündung frei.

Wenn ich als Fußgänger hier entlang der Hauptstraße die Ausmündung der Nebenstraße queren möchte habe ich Vorrang oder muss ich aus dieser Einbahnstraße kommende und abbiegende Fahrzeuge den Vorrang gewähren?

Die dicken kurzen Markierungen dienen nur dem Radberkehr oder zählt hier der Gehweg mit rein?