Wir wohnen im Altstadtkern, zwischen unserem 6m breiten Haus und dem an unser Grundstück Grenzbebautes Nachbarhaus liegen weitere 6m. Unser Nachbar möchte Veränderungen an seinem Haus tätigen, dafür bekommt er nur eine Baugenehmigung wenn wir einer Abstandsbaulast auf unserem Grundstück zustimmen. Was bedeutet dies für uns? Wertverlust bei Verkauf? Was wäre wenn unser sehr altes Haus abgerissen und neu aufgebaut werden müsste, heißt das die neue "fiktive" Grenze liegt bei der 3m Abstandsbaulast? Welche Rechte hat der Nachbar dann z.B. Fenster einziehen? Vielen Dank