Wenn die Person dich Mit einem Wort absichtlich herabgewürdigt und beleidigt hat, also wenn er offensichtlich davon ausging dass du dies als Beleidigung aufnehmen würdest, hat er sich gemäß §185StGB strafbar gemacht.
Bei einer Anzeige würde es ohne Zeugen Aussage gegen Aussage stehen und es würde vermutlich keine Anklage erhoben werden.
Zusätzlich ist jedoch der Arbeitgeber verpflichtet, dem Vorfall nachzugehen.