Ich möchte mein Haus dämmen. Laut Kaufvertrag sind 3m Abstand zum Nachbargrundstück vorgesehen. Es gibt Wege Nutzungsrecht für zwei weitere Parteien. Durch die Dämmung würde diese gemeinsame Nutzungsfläche mit 3 m Abstand sich auf ca 2.93 m verringern.

Nun die Frage: darf ich trotzdem dämmen, oder können die Parteien wegen Verringerung des Abstandes mich auffordern, rückzubauen, da 3 m Abstand unterschritten ist?