Antwort
Ganz einfach,
der Ehemalige §87b ist im neuen SGB 11 zum §43b geändert.
§53c besagt lediglich, dass der Schein zum §43b nur über eine Fortbildung und die Jährliche Auffrischung erlangt werden kann.
§53c ist also die Grundlage für den Betreuungsschein §43b!