Hallo, ich habe vor genau 3 Monaten einen Nissan Micra bei einem Autohaus(Nicht Nissan) gekauft. Baujahr ist 05/2011. Vor ein paar Tagen konnte ich auf der Autobahn nicht mehr beschleunigen. Die Drehzahl ging hoch, aber die Geschindigkeit nicht. Um es kurz zu machen, der Nissan Händler bei dem ich war, hat eine defekte Kupplung diagnostiziert. Er meinte aber auch, wenn die Kupplung verschlissen ist, ist es kein Garantiefall und ich muss selber zahlen. Meine Frage: Kann ich den Händler, bei dem ich den Nissan gekauft habe in die Pflicht nehmen? (Der meinte am Telefon, ich solle das mit Nissan klären...) Es ist ja wohl unwahrscheinlich, dass ich innerhalb von nicht mal 1500km die Kupplung schrotte. Ich bin immer sehr vorsichtig gefahren,