Eine ältere Dame hat das Gelände ihres ehemaligen Bauernhofs an Pferdehalter verpachtet. Diese haben nun dort ohne vorliegende Baugenehmigung einen geräumigen Offenstall mit großen Paddocks und Reitplatz errichtet. Dadurch wurde sehr viel Boden versiegelt. Nun wurde das Bauamt auf den Stall aufmerksam. Meine Frage ist nun folgende: wer ist verantwortlich für den Verstoß gegen das Baurecht: die Eigentümerin des Grundstücks oder der Pächter, der den Stall gebaut hat? Also, falls das Bauamt einen Rückbau des Stalles anordnet, wer ist dann dafür verantwortlich?