Hallo, bin gerade dabei einen Mietvertrag zu unterzeichnen und stolpere ueber eine zu unterschreibende Zusatzvereinbarung, die folgendermassen lautet:

"Die Mietsache ist an eine Breitbandkabelanlage angeschlossen, über die die Mietsache mit allen in das Breitbandkabelnetz der Firma TeleColumbus Multimedia GmbH, Bismarckstraße 71 in 10627 Berlin eingespeisten TV- und Hörfunkprogrammen (Regelleistung Kabelanschluss) versorgt wird. Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Betreiber der Breitbandkabelanlage einen TV- und Hörfunk- Versorgungsvertrag über die Lieferung der Regelleistung abzuschließen und über die Dauer des Mietverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung der xxxxx gmbH zulässig."

Ist hier die freie Wahl aufgehoben? Die Angebote von TeleColumbus sind nicht ausreichend fuer uns. Wie sieht hier die Sachlage aus? Muss ich das unterschreiben?

Danke im Vorraus Peter Z.