VORSICHT, meiner Meinung nach Geld- und Zeitverschwendung OHNE Widerrufsrecht !!!Freeler bedient sich laut Aussage des Mitarbeiters lediglich eines sogenannten Crawler-Dienstes(ähnlich Google), der nichts anderes tue, als alle 6 Stunden Daten von immoscout, immonet und immowelt abzufragen. Man kann also genau so gut selbst die 3 genannten Websites abfragen (Suchen zu speichern und Merklisten anzulegen ist BEI ALLEN DREIEN möglich und KOSTENLOS!) und hat somit in den meisten Fällen sogar aktuellere Daten und ist meistens schneller, da die Freeler Website zeitweise nur knapp schneller ist als ein PC mit ISDN-Anschluss und Daten nur alle 6h abfragt. Was 6h alte Angebote in Hamburg bedeuten, brauche ich wohl nicht zu erklären.Übrigens: Die Freeler-Premium-Angebote, auf die man als registrierter Kunde angeblich privilegierten Zugriff habe, waren in allen Fällen, die ich angeschrieben habe zufälligerweise immer ohne Fotos und konkrete Adressen und ich habe NIE auch nur eine einzige Antwort bekommen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! ;-)Der einzige mir ersichtliche Vorteil besteht darin, dass Freeler die Angebote nach Einstellungsdatum ordnet,aber dafür 78,-€ zahlen um im schlimmsten Fall fast 6h alte Angebote angezeigt zu bekommen, die man auch selbst schneller gefunden hätte?!Also kündigen und Kohle zurück verlangen?Das WIDERRUFSRECHT ERLISCHT bei Dienstleistungsverträgen nach § 356 Abs. 4 S. 1 BGB, also keine Chance, das Geld zurück zu bekommen! Auch wenn in den AGB ein UNWIRKSAMES Widerrufsrecht aufgeführt ist, welches den Anschein erweckt, mann könne den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dieses wird durch § 356 Abs. 4 S. 1 BGB und eine Ankündigung auf S.1 (s.Foto1) des schnell gezückten Vertrages aufgehoben!Klingt fast nach einem ausgeklügelten, wenn auch zweifelhaften Geschäftsmodell, wovon am Ende nur Freeler profitiert: In 5min. "Beratung" 78,-€ kassiert, die Freeler nie erstatten muss und wenn der Kunde sich das Geld über den Abschluss von Verträgen wiederholen möchte, verdient Freeler noch ordentlich an der Vermittlungsprovision!Ich wollte versuchen , mir zumindest einen Teil der 78,-€ über die Erstattung für Verträge durch Freeler wieder zu holen. Aber erstens gehören die Geschäftspartner von Freeler nicht gerade zu den preiswerten Anbietern und zweitens verdient Freeler auch dann wieder an mir durch die Vermittlungsprovision. Also werde ich die 78,-€ wohl als Lehrgeld abschreiben....ICH HOFFE, DASS IHR AUS MEINEN FEHLERN LERNEN KÖNNT!PS: Sämtliche Bewertungen stellen explizit meine persönlich Meinung dar. Da Änderungen jederzeit möglich sind, sind alle Angaben ohne Gewähr! (Wer sich absichern möchte, schaut in die Fotos, auf die Freeler Website und ins BGB, siehe Link und Foto 2!)http://www.it-recht-kanzlei.de/dienstleistungen-widerrufsrecht-2014-neuerungen.html

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