Hallo ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung zum Nachweis/Glaubhaftmachung der Kilometerleistung bekommen. „ Sie haben im großem Umfang den Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten beantragt. Weisen sie mir bitte die mit ihrem Fahrzeug gefahrenen Kilometer nach. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Kilometerleistung kann z.b. durch Inspektion – oder Reparaturrechnungen 2011,2012,2013, Kauf –oder Verkaufsvertäge des KFZ, TÜV Berichte (aufgrund der eingereichten Rechnung ist eine Ermittlung der gefahrenen Kilometer nicht möglich) oder die Führung eines Fahrtenbuchs erfolgen. Nachzuweisen sind 48.360 beruflich gefahrene Kilometer…….

Nun meine Frage, ich bin die beruflich Strecke nicht immer mit meinem Auto gefahren- auch mal dem meiner Freundin- alleine ohne Fahrgemeinschaft, da dort keiner aus meiner Region arbeitet. Ich tu mich schwer mit der Nachweisbarkeit, da ich vieles am Auto selber gemacht habe und es dadurch keine Rechnungen gibt – so auch bei Fahrten mit dem anderen Auto. Was mache ich in dem Fall nur? Vor allem was bedeuten die Nachweise über die letzten drei Jahre? Bitte um Rat