Liebe Community,

2012 wurde meine BahnCard50 um ein weiteres Jahr verlängert. Ich habe der Bahn per Mail mitgeteilt, dass ich diese Rechnung nicht begleichen werde, da eine stillschweigende Verlängerung der BahnCard nicht rechtens ist.

Ich habe keine Antwort auf meine Mail bekommen, sodass ich dachte, der Fall habe sich erledigt.

Anfang 2012 habe ich dann ein Schreiben eines Inkassounternehmens (Universum Inkasso) mit der Forderung von über 200,- Euro erhalten.

Ich habe dieser Forderung fristgerecht widersprochen und mich auf das Urteil des Amtsgerichts Gengenbach vom 31.07.2013, Aktenzeichen 2 C 80/13 verwiesen und das Unternehmen aufgefordert, mir schrftlich aufzuzeigen, aus welchen Gründen ich den Betrag der Bahn schulde.

Außerdem habe ich um eine schriftliche Antwort "Stornierung" gebeten. Diesen Brief habe ich per Rückschein abgeschickt.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Da ich jetzt umgezogen bin, ist meine Frage, ob ich dem Inkassounternehmen meine neue Adresse mitteilen soll und ob ich um eine weitere Forderung zur Klärung der Angelegenheit bitten soll?

Vielen Dank im Voraus, Peter