Antwort
Das ist so nicht ganz richtig. Für emotional und/oder sozial gestörte Kinder und Jugendliche bekommst du eine pädagogische Fachkraft als Schulbegleitung gestellt. Diese wird über freie Träger gestellt und von diesen auch Tarifgerecht bezahlt. Wenn es sich allerdings um eine rein körperliche Einschränkung handelt, werden durchaus gern nicht ausgebildete und dementsprechend gering bezahlte Kräfte eingesetzt.