Hallo, ich bin ich der Suche, nach Informationen wie die Befugnisse einer Sozialassistentin aussehen. Den wie ich immerwieder höre, soll es einen großen Unterschied zwischen Sozialassistentin(SA),und Erzieher(EZ) gebe, was die Aufgaben und Grenzen betrifft. So wurde mir einmal gesagt das SA nicht alleine mit mehreren Kindern sein darf weil sie keine voll ausgebildete Fachkraft (Erzieher) in dem Bereich ist. Auch das Entwicklungsgespräche mit den Eltern, Entwicklungsberichte schreiben, eingewöhnungs Kinder betreuen, soll NICHT von SA geführt werden, da es eine Aufgabe der voll ausgebildeten Fachkräfte (Erzieher) soll. So habe ich auch erfahren, das eine SA eine Ausgebildete Erzieherin einarbeiten soll, was eigentlich auch nicht in den Aufgabenbereich fällt.

Gibt es irgendwo, ich habe jetzt sehr lange gesucht, die rechtlichen Grundlagen, Befugnisse, Aufgaben eines SA aufgelistet zu lesen. Was er darf und was nicht. Und das gleiche auch für den Erzieher.

Ich danke schon mal im voraus.

LG Peter