Hallo hier aus dem abendlichen Trier! - ALso, 1. Deine beschriebene Angelegenheit mit neuen, kaputten Schuhen unterliegt rein faktisch dem Handels/Verkaufsrecht. Ich nehme wohl an, daß DU einen Kassenbon, auf dem alle, diesen Einkauf betreffenden Daten comuptermäßig erfaßt sind; es liegt nun an Dir, folgende Alternative zu realisieren : Wenn es ganz billige Schuhe sind, (meist aus Billigländern produzuiert und dann hier via Sonderangebot (daher nämlich auch Sonderangebot!!) vertrieben, dann würde ich zu einem Schuhmacher gehen. Andernfalls hat der Verkäufer bei Vorzeigen des Kaufbons auf jeden Fall die Pflicht, Dir entweder das gezahlte Geld in voller Höhe, Schadenersatz oder einen Teil des VK-preises zurückzuerstatten. - Das ist die einzige Möglichkeit, Dein Problem gelöst zu bekommen. - Auf jeden Fall aber, sieh` zu, ob Du den Bon noch hast! - Und jetzt viel Glück - aber das geht schon gut aus für Dich, weil der Verkäufer Dich ja auch letztendlich nicht gerne als weiteren Käufer verlieren möchte. - MfG - Peter aus Trier