Wir haben 2 Schlafsofas bei einem Online-Möbelhaus bestellt, die jetzt nach mehreren Wochen, Anfang Dezember falsch geliefert worden sind (Farbe/Stoff stimmt, Modell jedoch falsch).

Möbelhaus will die richtigen dann Ende Januar liefern und die falschen dann wieder mitnehmen. bis dahin sollen/dürfen wir die Sofas nutzen.

Da wir ein sehr enges Treppenhaus haben, wo die Sofas nur sehr erschwert in die obere Etage transportiert werden können, möchten wir eine sofortige/zeitnahe Abholung, weil die Teile hier unten sehr im Weg stehen (gerade vor und zu Weihnachten).

Kann man auf einer sofortigen Abholung bestehen,- wie ist die Gesetzeslage? Können wir sie außer Haus einlagern (gemietete Lagerfläche in Halle) und die Kosten hierfür dem Verkäufer in Rechnung stellen. Wie hoch dürfen diese lt. Gesetz sein?

Brauche dringend eine kompetente Auskunft zur Rechtslage.

Marion M.