Wenn dieser Vogel nicht unter den Artenschutz fällt ist das kein Problem. Wichtig ist aber auch zu wissen das man nicht wahrlich annehmen kann das der Zöllner das auch so sieht. Er muss also wissen das es sich um eine nichtschutzbedürftige Art handelt. Falls er es nicht weiß lässt er Dich mit dieser Feder durch oder er zieht sie ein oder schlimmstenfalls bekommst Du ein Verfahren an den Hals. Da Du aber weißt das es sich um eine nichtschutzbedürftige Art handelt kannst Du also frohen Mutes dieses Tierstück mit einführen.

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