Guten Morgen ! Ich hoffe hier einige hilfreiche Tipps zu erhalten :-) Also es geht um folgendes: Mein Lebensgefährte und ich haben zum 01. August 2013 eine Wohnung gemietet. Der Vertrag wurde bereits im April unterschrieben. Aufgrund verschiedener Faktoren, deren Aufzählung hier den Rahmen sprengen würden, haben wir uns jedoch vor etwa einem Monat dazu entschieden, die Wohnung NICHT zu beziehen. Wir haben schriftlich per Einschreiben zum 31.10.13 gekündigt, was der gesetzlichen Frist entspricht. Telefonisch haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir selbstverständlich ab dem 01. August bis zum Ende der Kündigungsfrist die vereinbarte Miete zahlen werden bzw. bis ein Nachmieter gefunden wurde. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Der Vermieter will sich selber um einen Nachmieter kümmern und ist nicht gewillt uns den Wohnungsschlüssel auszuhändigen, da wir ja gar nicht erst in die Wohnung einziehen. Müssen wir in Anbetracht dessen überhaupt Miete zahlen ? Kann ja eigentlich nicht sein. Klar verstehen wir, dass der Vermieter verärgert ist, aber wenn wir uns doch korrekt verhalten und den Mietzins zahlen, muß er uns doch auch Zugang zu den Mieträumen gewähren unabhängig dessen ob wir die Räume nutzen. Ich bedanke mich vorab für Eure Hilfe. Allen einen schönen sonnigen Tag :-) LG Pepper0307