Hallo Zusammen

Vielleicht kann mir ja jemand helfen, und kennt sich aus.

Ich habe eine Eigentumswohnung ( Haus mit zwei Wohneinheiten ), es ist alles in Sondereigentum benannt/aufgeteilt bis auf den Heizungsraum, der gehört beiden.

Ich selber habe viele Jahre darin gewohnt, und auch selber Verkauft an den zweiten Eigentümer.

Leider habe ich bei der Teilung so einiges vergessen, und man sah die Tragweite auch nicht, wenn es mal nicht mehr so gut geht mit den Miteigentümer.

Also, in dem Heizungsraum hatte ich schon immer selber die Waschmaschine und Wäscheständer stehen,auch nach dem Verkauf ( ich ging in die untere Wohnung, die obere wo ich zuvor gewohnt habe wurde verkauf ) und der mit Eigentümer dann eben auch.

Der Raum wurde so umgebaut ( zweite Tür ) das jeder Wohnung separat durch eine Abschließbare Tür Zugang hat, da dort auch die ganzen Zähler und Schaltung von der Heizung sind.

Also ich ausgezogen bin, habe ich natürlich die Maschine mitgenommen, und die Wohnung irgendwann vermiedet.

Da sich in der unteren Wohnung noch einen Anschluss im Bad für eine Waschmaschine befindet, und die Mieterin lieber diese benutzte war es mir eigentlich egal.

Als ich aber Schimmel in der Wohnung bekommen haben, wegen nicht lüften, und immer Wäsche trocknen in der Wohnung, wollte ich das nicht.

Der neue Mieter hatte einen Trockner, und hat seinen Geräte ebenfalls in der Wohnung gehabt.

Jetzt habe ich wieder neue Mieter, eine Familie die brauch aber den Platz im Bad.

Kein Problem, ich habe ja noch den Heizungsraum.

Nun teilen mir meine Miteigentümer mit, nach dem ich ihnen gesagt habe, sie müssen den Platz freiräumen für Maschine und Wäscheständer, das sie das nicht wollen, und ich auch nicht berechtigt sei Gemeinschaftseigentum zu vermieten.

Klar, über die Jahre hatten sie den ganzen Raum für sich, und haben auch alles mögliche darin stehen, wie Getränke, Gefrierschrank, usw.

Nun meine Frage, entspricht dies der Richtigkeit?

Ich hoffe ich habe nicht all zu wirr geschrieben;-)