Hallo Lemonfreshy,

vielleicht wird es plausibler, wenn der Vorgang rechnerisch dargestellt wird:

Büroausstattung 360.000 € minus 15% = 306.000 €

zzgl. Spezialbauten 13.000 € = 319.000 €

plus Vorsteuer 19% = 379.610 € (die Eigenleistung kann hier "rausfallen" da kein Einkauf, wird aber gebucht ;))

minus alle Anzahlungen ohne Skonto: (Wechselakzept 58.000 € u. W-indossierung 24.000 € = offene Restschuld von 297.610 €.

Basis für die Ermittlung des Skontos ist die Restschuld von 297.610 €, da auch die Anzahlung skontowürdig ist. Also, 2% von 297.610 € sind 5.952,20€ brutto. So kommst Du auf den Skonto (netto) von 5.001,85 € und der Vst-Korrektur von 950,35 €. Es werden also am Ende 220.257,80 € per Bank überwiesen.

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Hallo CassieHolmes,

nach HGB ist die Reihenfolge für Vorräte:

B. Umlaufvermögen: I. Vorräte: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse und Waren; 4. geleistete Anzahlungen;

Die Vorprodukte/Fremdbauteile würde ich zwischen 1 und 2 setzen.

Viel Erfolg!

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Hallo Tobiatch2302,

Du möchtest den Beruf wechseln - also nicht auf Deiner Schiene bleiben und eine Meisterausbildung anstreben oder eine Weiterbildung im Bereich Kosmetik, Typberatung und ähnliches. Denn dies ginge alles in Deinem Falle sehr gut, da es auf Deinen bisherigen langjährigen Erfahrungen aufsattelt.

Wenn Du allerdings - wie von Dir geschrieben - einen neuen Beruf erlernen möchtest, dann wird es ohne eine solide Grundausbildung wie z. B. Lehrausbildung, ohne Studium oder ohne langjähriger Erfahrung in einem anderen Beruf sehr schwierig. Die Schwierigkeit besteht darin einen Arbeitgeber zu finden, welcher Dich dann einstellt. Und es spielt dabei nach meiner Erfahrung kaum eine Rolle, ob Du bei einem Fernlehrgang eine Weiterbildung absolviert hast oder nicht. Wenn Du aber z. B. langjährige Erfahrung im kaufmännischen Bereich nachweisen kannst und dann eine Weiterbildung, dann wäre es möglich.

Wenn ich Dir eine Tipp geben darf: Finde heraus, was Du wirklich willst und wenn Du Dir zu 90% sicher bist, dann mache es und wenn Du vorher hierfür Abitur brauchst, dann ist das halt so.

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Hallo Crashcorner,

wenn es kein Mitarbeiter wäre, dann würdest Du buchen:

Im Soll: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

an

Im Haben: an Erlöse Waren

an Umsatzsteuer,

und da die Ware aber an Deinen Mitarbeiter geht und mit dem Lohn verrechnet wird, musst Du das Konto "Forderungen an Lieferungen und Leistungen" entweder ersetzen mit dem Konto "Löhne" (direkt) oder mit dem Konto "Forderungen gegenüber Mitarbeiter" (indirekt). Wenn Du es indirekt buchst, dann buchst Du am Tag der Lohnermittlung - also später:

...(im Soll) Löhne** an** (im Haben) Forderungen gegenüber Mitarbeiter. Auf diese Weise wird die Nettolohnüberweisung ( an Bank) um 499 € + Umsatzsteuer reduziert.

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Hallo HANSHANS246,

alle erfolgreichen Unternehmen machen Werbung. Ein Unternehmen ohne Werbung wäre so, wie wenn eine Blume nicht riechen würde, nicht bunt wäre und sich nicht im Winde bewegen würde und für Bienen keinen Nektar hätte und trotzdem überleben und sich vermehren würde, d. h. also "ohne Werbung kein Überleben".

Was aber nicht bedeutet, dass die Werbung immer bunt, schrill und laut und / oder teuer sein muss. Manchmal ist Werbung sehr ungewöhnlich, nicht teuer und sehr erfolgreich (Stichwort: Guerillamarketing) oder sie ist sehr unauffällig und trotzdem sehr erfolgreich.

Wenn Du dich für solche Unternehmen interessierst, wirst Du diese über die Schlagwörter: "Guerillamarketing" und "Alternativen zur Werbung" finden..

Viel Erfolg PeMarep

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Hallo lisztomania,

maschine+zubau werden aktiviert, also als Anschaffungswert angesetzt. Wenn die Nutzungsdauer von 5 Jahren zutrifft, dann die 25.000 € x 20% = 5.000 € Abschreibungswert pro Jahr.

Sollte der Werbeaufwand "einmalig" sein und bei der Anschaffung mit der Anlage "verschmelzen", kann ich mir vorstellen, dass dieser ebenfalls zur Aktivierung gerechnet werden kann. Also bei 2.000 € = 27.000 € x 20%. Frei nach dem Motto: Ohne Werbung keine Anlage!

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Hallo Sandra1994,

wenn Du etwas auf** Ziel verkaufst**, dann musst Du das Konto Forderungen im Soll ansprechen. Also: Forderungen a. LL an...

Jetzt musst Du aber auf folgendes achten: Wenn Dein Betrieb PC´s verkauft, dann lautet der Buchungssatz:

Forderungen a. LL 987,70 €

an Erlöse aus Handelsware bzw. Fertigerzeugnisse 830 €

an Umsatzsteuer 19% 157,70 €

Wenn Dein Betrieb den PC aus dem Anlagevermögen verkauft, weil z. B. ein neuer PC im Büro angeschafft werden soll, dann brauchst Du 3 Buchungssätze, um den Fall zu lösen:

Foderungen a. LL 987,70 €

an Erlöse aus Verkauf von Anlagevermögen 830 €

an Umsatzsteuer 19% 157,70 €

und da der PC ja noch im Bestand steht:

Abschreibungen (in € die angelaufene Abschreibung vom 01.01. bis zum Verkaufstag)

an BGA (in € die angelaufene Abschreibung vom 01.01. bis zum Verkaufstag)

und da der PC vielleicht noch einen Restwert hat, welcher rausgebucht werden muss, da er ja gerade verkauft wurde und nicht mehr im Bestand sein darf:

"Aufwand Anlageabgang" (in € der Restwert)

an BGA (in € der Restwert)

Schau mal, ob es in der Aufgabenstellung solche Informationen wie Abschreibung zum Verkaufstag, Restwert, usw. bezüglich des PC´s gibt, wenn nicht, dann stehst Du gerade am Anfang der Buchführung und buchst stark vereinfacht:

Forderungen a. LL an BGA

bzw. mit Umsatzsteuer (falls Ihr diese schon habt)

Forderungen a LL

an BGA

an Umsatzsteuer

(Wobei bei solchen starken Vereinfachungen ("geht in der Praxis so nicht, da jeder Verkauf über das Gewinn- und Verlustkonto laufen muss) funktioniert es nur, wenn der Verkaufspreis des PC dem aktuellen Buchwert entspricht, d.h. er steht mit 830 € im Anlagevermögen - so wird es halt als einfacher Aktivtausch dargestellt).

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Hallo hoessmagni,

Ja und Nein,

beim Ansatz:

3 Kinder = 91000 €

Anton bekommt = x € minus 18000 € (Vorauszahlung)

Kind B bekommt = x €

und Celine bekommt = x € plus 10000 € (Nachzahlung)

also als Gleichung (die Klammern sollen nur die Optik verbessern):

(x - 18000) +( x) +( x + 10000) = 91000

beim Lösen:

91000 plus 18000 =109000

109000 minus 10000 = 99000

und 99000 geteilt durch 3 = 33.000

x = 33000

Lösung:

Anton bekommt 33000 minus 18000 = 15.000 €


Celin bekommt 33000 plus 10000 = 43.000 €

und das dritte Kind bekommt 33.000 €

Zusammen macht das 91.000 € was ja zu verteilen war.

Also, Vorwegvergütung beim Ansatz "plus", aber zum Lösen musst Du es wieder "abziehen".

Viel Erfolg!

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Hallo Zoey017,

der BAB hat das Ziel am Ende die Gemeinkostenzuschlagssätze zu ermitteln z. B. für das Material, die Fertigung, usw. Diese Gemeinkostenzuschlagssätze sind Teil des Kalkulationsschemata, an dessen Ende der Preis steht.

Bei Hilfskostenstellen wie "Fuhrpark", "Fertigungsplanung" ist es im BAB nicht das Ziel einen Gemeinkostenzuschlagssatz zu ermitteln, sondern darzustellen wie die Kosten dieser Hilfskostenstellen auf die anderen Hauptkostenstellen wirken. Diese Darstellungsform mit der Umlage hilft den Verursacher der Kosten auf einen Blick zu erkennen...

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Hallo musikgirl1998,

es gibt eine Szene im Film "Reservoir Dogs" von Terentino, da wird dieser Satz in die Runde gegeben, von dem der nicht bereit ist Trinkgeld zu geben, während alle anderen ein Trinkgeld zu geben als normal betrachten und auf ihn einreden, dass die Kellnerin nicht viel verdient.

Ich gehe davon aus, dass der Satz mit der Geige das Mitleid zum Ausdruck bringen soll, dass die "arme Kellnerin" "soooooo wenig" verdient. Dabei ist das Mitleid nur gespielt (geheuchelt) - da er während des Satzes Daumen auf Zeigefinger reibt und sagt: "Weißt Du, was das ist? Das ist die kleinste Violine der Welt - sie spielt nur für die Kellnerin".

Mit anderen Worten es ist im egal, wie wenig die Kellnerin verdient, er sieht keinen Grund darin deswegen Trinkgeld zu geben. Und der Satz unterstreicht das Höhnische seiner Haltung.

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Hallo Tennox,

Monopol ist der Oberbegriff. Es gibt zwei Perspektiven - eine aus der Angebots- und eine weitere aus der der Nachfragesicht.

das Angebotsmonopol besagt, dass es nur einen Anbieter gibt und das Nachfragemonopol besagt, dass es nur einen Nachfrager gibt.

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Hallo eTy25,

Um den Leistungsprozess eines Unternehmens aufrecht zu erhalten, welcher aus Beschaffung, Produktion und Absatz besteht, bedarf es einer Finanzierung. Diese Finanzierung ist ebenfalls ein Prozess (Finanzprozess). Leistungsprozess, Finanzprozess und Zielsystem ergeben den Wirtschaftsprozess, welcher durch das Managementsystem gesteuert wird.

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Hallo Mare94,

vielleicht meinst Du "Hakim und Olga Tanon mit dem Lied "Habibi". Also "Habibi = Mi amor = meine Liebe"

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Hallo feliw,

äußerer RK = externes Rechnungswesen = Finanzbuchhaltung innerer RK = internes Rechnungswesen = Kosten- und Leistungsrechnung

Für eine genauere Beschreibung schaue hier: http://sabiocity.com/wissen/rechnungswesen.html

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Hallo jinni53,

Du kannst in der Praxis verschiedene Konten anlegen, um auf den ersten Blick zu erkennen, wie viel von jeder Ware in einem bestimmten Zeitraum eingekauft wurde. Das Gleiche kannst Du im Verkauf mit den Erlöskonten für Waren machen. In der Realität wird dies auch oft so gemacht, um Warengruppen oder ein bestimmtes Warensortiment auf den ersten Blick in ihrem Aufwand und Erlös zu erkennen. Die Verteilung auf mehrere Konten ist nur bis zu einer individuell festgelegten Tiefe ratsam, da ansonsten der Aufwand, das richtige Konto beim Buchen zu treffen in keinem Verhältnis zum Aussagewert steht. - stelle Dir vor in einer Lieferantenrechnung stehen 28 verschiedene Warenartikel...

Wie kannst Du, obwohl es nur ein Wareneinsatzkonto gibt erkennen, welche Ware im Bestand ist und welche sich bewegt hat? Hierzu gibt mehrere Helferlein. Du kannst im Grundbuch beim Buchungssatz die entsprechende Rechnungsnummer vermerken - in dieser findest Du alle Informationen zur gekauften Ware und dann gibt es noch die Inventur (hier kann die Ware bis zur Artikelnummer aufgeschlüsselt werden) und der dritte Helfer, um nicht den Überblick zu verlieren, ist die exakte Erfassung der Ware im Wareneingangslager und im Verkauf mit Hilfe der Artikelnummer.

Also die Trennung in verschiedene Konten erhöht die Transparenz und erleichtert z. B. die Erstellung von Kalkulationsgrundlagen ist aber nicht zwingend erforderlich.

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