Hallo, es geht darum, ich bin allein erziehender Papa. Das Umgangsrecht wurde bisher noch nicht gerichtlich festgelegt.

Was ist, wenn das außergerichtliche Umgangswochenende ausfallen würde meinerseits aus, weil ich mit dem Kind in Urlaub möchte o.ä . Müsste ich es nachholen lassen, oder ist dies nur bei gerichtlich festgelegten Umgangsrecht so?

LG