Guten Abend habe gestern mein kfz verkauft und einen Kaufvertrag wie folgt geschrieben

Auto wird verkauft zum ausschlachten oder herrichten keine Garantie oder Rücknahme da Privatverkauf auf eindeutige Mängel wurde hingewiesen.

Nun möchte der Käufer 300 Euro da noch ein Teil kaputt wäre wo er nicht auf dem Schirm hatte .....

Mir geht es nicht um die 300 Euro sondern um den Prinzip das ich das Auto zum ausschlachten und herrichten verkauft habe .

Habe ich nun Recht oder nicht ?