Seit 1993 beziehe ich eine Teilerwerbsminderungsrente, mein Gesundheitszustand hat sich weiterhin verschlechtert, so dass ich in Erwägung ziehe einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, die bisherige Rente umzuwandeln. 1. Wird diese Rente dann ab dem Antragsdatum berechnet, d.h. der Anteil der versteuert werden
muss, wird z.b. ab 2016 abgerechnet Oder gilt das Antragsdatum 1993 der Zeitpunkt als die Teilerwerbsmind. beantragt wurde,
denn hier ist ja der zu versteuernde Teil geringer. 2. Wie wird die volle Erwerbsminderungsrente berechnet, da ich seit 1995 nicht mehr gearbeitet habe, bisherige Rente 615,-Euro Danke für eure hilfreichen Antworten.