Wird eingestellt wegen Geringfügigkeit.

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Welches Dokument ?

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Nein, wenn Du nur Online-Marketing eintragen lassen hast, dann darfst Du keine Waren über das Internet verkaufen. Du kann es dir aber später immer noch eintragen lassen. Wäre eine neue Gewerbeanmeldung und kostet dann auch wieder die Anmeldegebühren.

Mit den Steuern würde ich zum Steuerberater gehen, das er Dir das erklärt. Wenn Du dich damit gar nicht auskennst.

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Immer ran da! Mehr als schiefgehen kann es nicht.

Viel Glück!

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Kommt drauf an. Bei einen hochwertigen Gerät kann sich das noch lohnen. Beim 400,- Euro Modell wohl ehr nicht.

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Nein, keine Chance. Astronaut kannst Du nur werden, wenn Deine Augen zu 100% in Ordnung sind.

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