In dem Fall wäre ich beruhigt. Einen unzuverlässigen Mieter kann man nicht gebrauchen, einmal zweimal - nicht gut aber kann passieren. Aber unter „mehrmals“ verstehe ich mehr als 2 mal und das empfinde ich definitiv als zu viel.
Ein schlechtes Gewissen sollte bspw. der Vermieter meiner 83-jährigen Nachbarin haben, der ihr nach rund 40 Jahren wegen Eigenbedarfs kündigt, damit seine verzogene Tochter dort einziehen kann.