Eingeschränktes Haltverbot, Uhrzeit und Bewohner mit Parkausweis frei?
Hallo!
Was bedeutet es, wenn unter einem einem eingeschränktem Haltverbotsschild ein Zusatzschild „werktags von 10-18“ und darunter ein Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis frei“ steht?
- Das eingeschränkte Halteverbotsschild gilt werktags von 10-18 Uhr und Bewohner mit Parkausweis sind von dieser Einschränkung befreit und können dort zu jeder Zeit parken? Demnach können andere Personen ohne Parkausweis außerhalb der Zeiten (18:01-09:59) Uhr auch dort parken...
- Das eingeschränkte Haltverbot gilt von 10-18 Uhr und außerhalb dieser Zeiten dürfen nur Bewohner mit Parkausweisen dort parken. Personen ohne Parkausweis dürfen dort überhaupt nicht parken.
danke!
Verkehr,
Recht,
Verkehrsrecht,
Auto und Motorrad