Im Jahre 2013 habe ich meine Ausbildung in meinem Betrieb (öffentlicher Dienst) beendet. Daraufhin habe ich einen Arbeitsvertrag mit einer Befristung bis März 2014 erhalten (eine Probezeit wurde entsprechend der vorherigen Ausbildung nicht vereinbart). Der Vertrag wurde anschließend dreimal (bis Juni 2015) verlängert. Nach diesem Zeitpunkt erfolgte eine Befristung mit Sachgrund (Elternzeitvertretung) bis September 2017.

Welche Kündigungsfrist (bei Kündigung durch den Arbeitnehmer) gilt hier? In meinen Verträgen wurde hierzu nie etwas vereinbart.