Ich stelle euch mal die Frage? Da ich im Internet nicht fündig werde. Hat der Zoll oder die Feldjäger die gleichen Sonderrechte wie die Polizei?
Angenommen der Zoll oder die Feldjäger fahren an einer Bank vorbei und sehen wie eine Bewaffnete Gruppe eine Bank stürmt? Dürften die dann angreifen? Um Leben und Leib zu retten? Oder müssen die selber 110 wählen?
Darf überhaupt der Zoll oder die Feldjäger überhaupt was unternehmen? z.B Ein Zoll Streifenwagen fährt vorbei und wird Zeuge, wie Person A einer alten Dame die Handtasche klaut? Dürfte der Zoll dann dem Täter die Handschellen anlegen und nach
§127 StPO Absatz 2 agieren?
Oder müssten die nach §127 Absatz 1 (Jedermannsrechte) agieren?