Darf ich meine Wohnungstür mal ein wenig auflassen (5 cm auf), wo ich etwas lüften möchte gerade wenn es zu warm ist?

Der Hausmeister hat mich bedroht, wenn ich die Tür nicht zu mache, nachdem er es zugeschnallt hatte. (es war 5cm auf). Ansonsten ist von ihm auch nichts weiteres zu beschweren. Weisst jemand über die Gesetzte darüber?