Anfang 2014 habe ich meinen Riester-Vertrag gekündigt. Die Versicherung hat alles notwendige abgezogen und mir die entsprechenden Unterlagen zugesandt.
Vor ein paar Tagen (Oktober 2018) bekam ich ein Schreiben der Deutsche Rentenversicherung: Bescheid über die Festsetzung des Rückzahlungsbetrages nach § 94 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.
Die Rentenversicherung rechnet eine höhere Steuerermäßigung als die Versicherung abgezogen hat und fordert die Differenz von knapp 300 Euro nach über 4 Jahren jetzt ein.
Was hat die Rentenversicherung mit der Steuerermäßigung zu tun? Ist bei einer Falschrechnung nicht das Finanzamt dafür zuständig?
Ist das erlaubt nach über 4 Jahren?