ich habe am 01.11.2014 in einem Fitnessstudio einen 2-jährigen Vertrag abgeschlossen. Die Preisverhandlungen vorher gestalteten sich bereits etwas schwierig, da das Studio von einem neuen Betreiber übernommen wurde und dieser auch seine Konditionen (und AGBs) durchsetzen wollte. Der Preis war für mich aber das entscheidende Kriterium, ob ich bei diesem Studio bleibe oder nicht. Mit dem abgesprochenen Preis war ich soweit zufrieden und deshalb habe ich auch den Vertrag unterschrieben. In den AGBs gibt es folgenden Satz zu Beitragsanpassungen: *„Eine Änderung der Mehrwertsteuer kann an das Mitglied weitergegeben werden, wenn diese in Kraft tritt. Die Mitgliedsbeiträge können mit einer 4-wöchigen Mitteilungsfrist jährlich um max. 2,00 Euro pro Monat angehoben werden. Eine Beitragserhöhung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung“.

Nun gab es am Wochenende Post vom Studio mit der Ankündigung, dass alle Mitglieder ab dem 01.01.2015 2 Euro pro Monat zusätzlich entrichten sollen (macht bei mir eine 8%-Steigerung). Begründet wird das mit den angeblich gestiegenen Kosten (25%) und dass diese Kosten ja zum Wohle der Mitglieder entstanden sind. Und andererseits sollen bisher kostenpflichtige Fitnesskurse damit abgedeckt sein (also Zusatzleistung!).

Dazu muss ich als langjähriger Kunde des Studios sagen, dass sich der „Zusatznutzen“ für die Mitglieder durch die Maßnahmen in Grenzen gehalten hat und viele „alte“ Mitglieder von den Änderungen nicht besonders begeistert waren! An Fitnesskursen war und bin ich nicht interessiert. Etwas bitter stößt mir auch auf, dass ich den Eindruck habe, dass der Betreiber selbst weniger Stunden arbeitet (eben mehr arbeiten lässt) und hier evtl. auch der Versuch vorliegt, die Gewinne für private Ausgaben zu erhöhen (z.B. die Anschaffung eines teuren, sportlichen PKW!). Die Zahl der Studio-Mitglieder wurde im letzten Jahr sukzessiv erhöht – so, dass auch die Einnahmenseite des Studios deutlich besser dastehen müsste.

Nun meine zu erwartende Frage: Kann ich (zumindest für die Vertragsrestlaufzeit) der Erhöhung widersprechen und darauf bestehen, dass meine bisherigen Konditionen beibehalten werden? Da inzwischen meine Sportfreunde das Studio schon verlassen haben, werde ich das im November nächsten Jahres ohnehin tun.

Ist die AGB-Klausel so gültig? Ich habe an mehreren Stellen im Internet gelesen, dass der Verbraucher nicht einseitig benachteiligt werden darf und dass bei Klauseln für Beitragserhöhungen der Verbraucher erkennen muss, was unter welchen Bedingungen auf ihn zukommen kann. Erfüllt diese Klausel diese Anforderungen? Denn auch die Passage zur Mehrwertsteuererhöhung fand ich im Internet als nicht zulässig.

Letzlich könnte der Studiobetreiber hier wärend meiner Vertragslaufzeit um 4 Euro pro Monat erhöhen - ohne sein Kostenseite tatsächlich offenlegen zu müssen. Das wirtschaftliche Risiko muss doch er selbst tragen - oder?

Mfg Parole