Darf man ein Mofa mit laufendem Motor schieben, obwohl BAK über 0,5?

Diese Anfrage klingt sehr ungewöhnlich, hätte aber einen realen Hintergrund des möglichen Ansinnens :

  • Person A hätte ein etwas umfangreicheres Problem an einem alten Mofa, wo der Motorfehler nur schwer zu finden ist. Bei "A" sind vor der Haustüre keine umfangreicheren Reparaturen möglich.
  • Person B könnte zwar auf eigenem Privatgelände umfangreichere Analyse und Reparatur durchführen, hat aber ein Alkoholproblem und traut sich daher nicht, das Fahrzeug aufsitzend zur Reparaturstätte zu bewegen.
  • A & B wohnen einige Kilometer auseinander und der Roller lässt sich nur schwer schieben. Der Sachverhalt ist noch NICHT geschehen.

Daher vorab die Anfrage, ob Person A Person B das Fahrzeug guten Gewissens mit laufendem Motor SCHIEBEND zum Transport rein gesetzlich anvertrauen KÖNNTE, oder ob dieses Vorhaben von vornherein ( gesetzlich ) ausgeschlossen wäre.

Es geht hier rein um die gesetzliche Handlung und nicht um Vertraulichkeiten dieses Vorhabens zwischen A & B.

Mit Bitte um rechtlich aussagekräftige Antworten rein zu diesem rechtlichen Thema. ( Schieben, laufender Motor und BAK ggf. über 0,5 Promille )

Recht einfach wäre es hier zu beantworten, wenn eine rechtliche ( sichere ) Analogie zwischen PKW-Motorstart auf öffentlichem Gelände zu Mofa-Motorstart belegt werden könnte. Beim PKW ist es als "K.O. -Kriterium" bekannt.

THX und MFG im voraus

Parhalia

Alkohol, Mofa, Strafgesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Zulässigkeit
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