Schon unzählige Male wurden Menschen in Deutschland wegen versuchten Totschlags verurteilt. Der Totschlag selbst ist in § 212 StGB definiert.

Nur steht da nichts von "Der Versuch ist strafbar", wie es zum Beispiel in § 224 StGB ( gefährliche Körperverletzung ) und zahlreichen anderen § des StGB vermerkt ist.

Wie also begründet sich die Legalität des versuchten Totschlags im Sinne des Strafgesetzbuchs? Er ist in keinem Gesetz verankert. Warum dürfen dann Menschen wegen versuchten Totschlags verurteilt werden?

Und wo ist der Unterschied eines versuchten Totschlags zu einem minder schweren Totschlag nach § 213 StGB, wenn man aus § 213 StGB zitiert: "...oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor..." ?

Wo ist also hier der Unterschied zwischen versuchten Totschlag und einem Totschlag in einem sonstigen minder schweren Fall?

Der § 213 StGB stellt laut Wikipedia nur eine Strafzumessungsregel in Bezug zu § 212 StGB dar. Warum ist der § 213 StGB dann nicht als Beispiel in § 212a StGB verankert? Das ergäbe doch viel mehr Sinn.

Und wenn man diese Strafzumessungsregelung nach § 213 StGB in Verbindung mit § 212 StGB richtig interpretiert, so dürfte es nur Totschlag und Totschlag in einem minder schweren Fall, aber keinen versuchten Totschlag geben.

Wo ist die Rechtsgrundlage für den versuchten Totschlag? Meiner Meinung nach sind alle Verurteilungen wegen versuchten Totschlag, mangels gesetzlicher Grundlage, rechtswidrig und können nach § 359, Satz 5 StPO angefochten werden.

Wie seht ihr das?