Wenn ein Mensch seine Kinder vor der Wohnung, genauer gesagt, vor der Schwelle, nackt auszieht und sie einzeln von dort über die Schwelle bis zur Badewanne trägt, um sie dort abzusetzen und die Klamotten der Kinder erst mal vor der Tür bleiben, ist das schon "mehr als grenzwertig" oder kann man das noch gelten lassen von wegen, danach gehen sie doch eh ins Bett.

Der Hintergrund scheint eine Zwangserkrankung zu sein, denn die Klamotten der Kinder werden später mit Einmalhandschuhen in einen jeweils neuen Plastiksack verpackt und von dort quasi luftdicht verschlossen direkt zur Waschmaschine gebracht, welche sich ebenfalls in der Wohnung befindet.

Man sollte der guten Ordnung halber noch dazu sagen, daß die Wohnung im ersten OG ist und alleine dort, d.h. niemand könnte von unten einsehen, daß Kinder nackt ausgezogen werden, es sei denn er käme schon die halbe Treppe hoch.