Hallo! Laut meinem Arbeitsvertrag muss ich mein komplettes Weihnachtsgeld an den AG zurückzahlen, wenn ich vor dem 31.03. des Folgejahres ausscheide.

Ich weiß - ich habe den Vertrag unterschrieben, aber ist das denn überhaupt rechtens?

Denn immerhin ist das Weihnachtsgeld erstens dafür da, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen und zweitens wurde es erst nach einjähriger Betriebzugehörigkeit gezahlt - also wurde es ja quasi für dieses Jahr gezahlt und nicht für die darauffolgenden Monate - oder sehe ich das falsch?

Das Urlaubsgeld müsste man nur anteilig zurückzahlen, warum dann nicht das Weihnachtsgeld - gibt es dafür eine schlüssige Begründung?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.