Ich habe einen Strafzettel bekommen.
Auf einer Straße, auf der Parklächen eingezeichnet waren und keine Schilder darauf hinwiesen, dass es kostenpflichtige Parkflächen sind. Es grenzen an die Straße 2 Parkplätze, mit mehreren Parkflächen. Der eine ist durch eine Schranke abgetrennt und der andere duch abgesenkter Bordstein im Bereich der Zufahrt.
Meine Frage: Kann ich mit dem Argument der nicht erkennbarkeit, den Strafzettel anfechten?
Gibt es Gesetze, die z.B. die Reichweite von Ticketautomaten festhalten?
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