Darf der Mieter ohne Rücksprache mit dem Vermieter Obstbäume zuschneiden, weil sie ihm stören z.B. beim Rasenmähen oder der Nutzung des Gartens? Darf man im Nachhinein Regeln zur Gartennutzung aufstellen bzw. die Nutzung des Gartens in der Nähe des Baumes verbieten? Kann man Schadensersatz vom Mieter verlangen wenn er den Baum damit nachhaltig geschädigt hat und z.B. die Ernte schlechter ausfällt.