Hallo, man hört auf der einen Seite, dass eine Mietkaution zum aktuell üblichen Zinssatz angelegt werden soll. Als Möglichkeit werden teilweise Tagesgeldkonten genannt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch viele Mietkautionskonten die keine bis sehr wenig Zinsen abwerfen.

Kann ein Mieter bei einem solchen Mietkautionskonto nicht die entgangenen Zinsen bei Beendigung des Mietverhältnisses einfordern? Bzw. gibt es für Mieter eine Art Tabelle an der sich genau ablesen lässt, welchen Mindestertrag die angelegte Kaution abwerfen muss, oder gibt es dazu keine einheitlichen Regelungen?