Leider doch, da die zusätzliche Ausgabengebühren und Vorlagen nicht in einem ordentlichen Verhältniss stehen. Außerdem bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass sie eben nicht gegen den eigenen Willen und der Vorankündigung der Selbstverzollung eben diese durchführen können bzw. dürfen! Genauso passiert. Das ist nicht korrekt!

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