Hallo,

folgendes Szenario. Ein Hof und Parkplatz wird von zwei Häusern gemeinsschaftlich genutzt. Vor kurzem wurde eine Videokamera in Betrieb genommen, ohne das Mieter oder Eigentümer gefragt wurden. Der Hof wird Privatpersonen, Besuchern, Kunden und Angestellten einer Zahnarztpraxis genutzt. Es ist also den Tag über reger Durchgangsverkehr. Das eine Haus hat Durchfahrtsrecht. An der Einfahrt ist ein Schild mit dem Hinweis "Gelände wird videoüberwacht". Ist die Anlage rechtens, da niemand darüber informiert wurde bzw. gefragt wurde. Der Betreiber der Kamera ist ein Eigentümer der Eigentümergemeinschaft. Muss die Kamera bei einer Eigentümerversammlung mehrheitlich genehmigt werden?