Hallo. :)
Es gibt eine Frage, die mich schon lange brennend interessiert.
Wenn jemand Klaustrophobie hat und er wird ins Gefängnis gesteckt, da sind die Räume ja nur 9 m2 groß, dann bricht er normalerweise in Panik aus, wenn die Krankheit stärker ausgeprägt ist.
Aber laut Grundgesetz (wie viele Stunden saß ich dran um das zu finden :( ) darf man während des Gefängnisaufenthaltes weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.
Artikel 104 (1)
Kriegen die Gefangenen dann eine größere Zelle, weil für die ist das doch schon seelische Misshandlung oder ?
Liebe Grüße