Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 29.12.2012 bei meinem noch aktuellen Arbeitgeber gekündigt, das Arbeitsverhältnis endet zum 1.2.2013.

Es wurde mir Weihnachtsgeld gezahlt, das mir mein Arbeitgeber nun vom nächsten Lohn wieder abziehen möchte. Daher bleiben mir ca. noch 300 Euro zum Leben...

Die Höhe des Weinachtsgeldes lag unter einem moNAtslohn.

Nun habe ich mich natürlich im Internet schlau gemacht und herausgefunden, dass dies gar nicht rechtens ist, soweit keine spezielle Klausel zum Thema Rückzahlung der Gratifikation vermerkt ist.

Im Arbeitsvertrag steht lediglich:

7.Gratifikation: a)die Zahlung von etwaigen gratifikationen, mit denen ausschließlich die erbrachte oder die zukünftige betriebstreue honoriert wird, erfolgt stets freiwillig mit der Maßgabe, dass auch durch eine wiederholte Zahlung kein rechtsanspruch des arbeitnehmers - weder dem grund noch der höhe nach, weder für die vergangenheit noch für die Zukunft- begründet wird. b) etweige weitere sonderzahlungen mit denen auch die erbrachte arbeitsleistung honoriert wird, erfolgen stets unter dem vorbehalt des wiederruf. der widerruf kann ausgeübt werden, wenn ein dirngendes betribliches erfordernis vorliegt, insbesondere wenn der jahresgewinn des arbeitgeebser unter 5 prozent des Jahresumsatzes sinkt.

bei dem unterpunkt kündigung finde ich ebenfalls keine klausel, die das besagt, dass die gratifikation rückerstatter werden muss.

  1. Frage: darf mir der arbeitgeber das weihnachtsgeld einfach vom nächsten lohn abziehen?

2.Frage: darf er das weihnachtsgeld überhaupt zurück verlangen?

wäre für eure antworten sehr dankbar, da wir bald unser 1. kind erwarten und das geld momentan dringend brauchen.

DANKE im voraus :-)