Hallo,

kennt jemand zufällig die genauen Vorraussetzungen für eine Selbstständigkeit in der Pulverbeschichtung?

Soweit ich es beurteilen kann, kann man ohne einen Meisterbrief diese Selbstständigkeit ausüben.

Einen Pulverbeschichter darf man auch nicht mit einem Maler und Lackierer vergleichen. Maler und Lackierer sind Handwerker.

Pulverbeschichter sind quasi Anlagenbediener. Als Pulverbeschichter eine Meisterprüfung im Maler und Lackierhandwerk macht doch daher keinen Sinn, da das unterschiedliche Arbeiten sind.

Ein Pulverbeschichter kann keine Abschlussprüfung mit einer Wand bemalen oder ein Auto lackieren, wenn dieser doch nur Anlagen bedient hat.

Dann stellt sich noch die Frage IHK oder HWK Zuständigkeit. Da wenig per Hand gearbeitet wird - also mit Anlagen, trifft eher die IHK zu. Sehr kompliziert. Hoffe es kennt sich jemand aus