Antwort
nein, Du mußt den Zählerstand von Deiner alten Wohnung ablesen und dem bisherigen Stromlieferanten diesen Zählerstand mitteilen, damit er mit die abrechnen kann. Ebenfalls muß Dein Vormieter, also derjenige der Deine jetzige Wohnung bewohnt hat, dem Stromlieferanten den Zählerstand beim Auszug mitteilen. Somit kennt der Stromliefernat den Zählerstand. Hat Dein Vormieter dies nicht gemacht hat er ein Problem; er zahlt dann Deinen Verbrauch mit, bis Du die den Zählerstand mitteilst.