Servus zusammen,

ich hatte einen Brautstylingtermin im September und musste den Termin nun aufgrund von einem Schicksalsschlag verschieben/absagen. Wann und ob wir unsere Hochzeit nachfeiern möchten, wissen wir derzeit nicht.

Es wurde ein Ausfallhonorar schriftlich festgehalten und dass die Vorauszahlung auch bei einer Stornierung nicht zurück bezahlt werden können. Kann ich auch vollkommen nachvollziehen in Zeiten von Corona.

Nun habe ich den Termin aber ein halbes Jahr vorher abgesagt, so dass kein finanzieller Schaden entstehen sollte und noch Zeit da ist um den Termin anderweitig zu vergeben.

Meine Frage ist jetzt, ist das ok, das als "Ausfallhonorar" einzubehalten?

Danke