Ich arbeite momentan als Krankenschwester in einem Pflegeheim in der Schweiz. Dort verwenden sie scheinbar Heparin um einen verstopften Venenzugang durchzuspülen. Dagegen habe ich mich aber geweigert, denn als ich in Deutschland im Altersheim gearbeitet habe, war dies streng untersagt. Dort durfte man nur Kochsalzlösung verwenden, wovon meine schweizer Kollegen scheinbar nichts halten.

Kann mich bitte jemand aufklären, was rechtlich und medizinisch gesehen richtig ist? Gibt es eine Norm oder vergleichbares? Ich bin für jede Antwort dankbar und würde mich über Nachweise sehr freuen.